Vom Arzt verordnet - von allen Krankenkassen bezahlt:
Gesundheits-Sport des BPRSV e.V. im Studio-B Luckenwalde
Wir haben gute Nachrichten für Menschen mit chronischen Krankheiten: Als
Partner des Vereins BPRSV e.V. bieten wir Ihnen im Studio-B Luckenwalde die
Möglichkeit, Rehabilitationsangebote zu nutzen.
Was ist Rehasport ?
Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX wird deutschlandweit durch den DBS
und seine Landesverbände organisiert und durchgeführt. Im Land
Brandenburg zeichnen der BSB und seine Mitgliedsvereine verantwortlich. Der
mitgliederstärkste Verein ist der BPRSV e.V. mit dem wir partnerschaftlich
zusammenarbeiten.
Die Qualität wird durch die betreuenden Ärzte und die qualifizierten
Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird
anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den
zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Bewilligung durch die Kostenträger ?
Die Verordnung (Formblatt 56) muss
vom Kostenträger, i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt
werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur
Bewilligung ein.
Mitgliedschaft im Verein ?
Die Grundversorgung / Basiskurs ist beitragsfrei. Der Verein übernimmt für
Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Zur Nutzung der
BPRSV e.V. Programme ist die Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung und
kostenfrei. Die Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Verordnung begrenzt. Sie
endet mit der 50. Übungseinheit bzw. spätestens nach 18 Monaten. Eine
Abmeldung ist nicht erforderlich. Die zugelassenen Kurse sind als „Rehasport“
im Kursplan gekennzeichnet. Die Teilnehmerzahl/ Kursstunde ist gesetzlich
begrenzt. Der BPRSV e.V. profitiert in vielen Bereichen von der
Kooperation mit dem Studio-B. Somit können für die Mitglieder des Vereins
einige Zusatzmodule zum Reha Sport entwickelt und exklusiv den
Vereinsmitgliedern angeboten werden.
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Rehasport auf Verordnung des Arztes ?
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese
Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt
nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die
Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
Für wen kommt Rehasport in Frage?
Rehabilitationssport ist für Patienten mit orthopädischen Beschwerden wie
z.B. Rückenschmerzen, Schulter- Nackenschmerzen, bei Osteoporose und
Erkrankungen der Gelenke genauso geeignet wie z.B. für Schmerzpatienten,
Brustkrebspatienten, Herzpatienten, Schlaganfall oder Multiple Sklerose-
Patienten.
Rehabilitationssport dient aber auch als Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere um
die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Motivation zu einem
regelmäßigen Bewegungstraining zu fördern.
Bitte beachten Sie:
Funktionstraining und Rehabilitationssport ist keine
Physiotherapie oder Krankengymnastik und ersetzt auch keine Einzeltherapie.
Es handelt sich um Sportgruppen, um eine Therapie zu vermeiden oder zu
reduzieren!
Bei weiteren Fragen können Sie jederzeit unsere Mitarbeiter auch
persönlich ansprechen.
Wir freuen uns auf ihren Besuch
BPRSV e.V. Gruppe Studio-B
Franz-Schubert-Str.1b
14943 Luckenwalde
Fon: 03371 / 615146
Fon2: 03371 / 671808
Kontakt- Formular
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